Nach dem Probestyling und der Beauftragung werden 25 Prozent der Auftragssumme direkt als Anzahlung fällig und sollten innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.
Entscheidest Du dich im späteren Verlauf doch gegen das Brautstyling, gelten die geleisteten 25 Prozent vom Gesamtpreis als Ausfall- und Probestyling-Gebühr.